Allgemeine Geschäftsbedingungen der dentalpha GmbH, Hauptmannreute 33, 70192 Stuttgart gegenüber Unternehmern, Kaufleuten und Freiberuflern.

§ 1 Anwendungsbereich, Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von dentalpha GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die dentalpha GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn dentalpha GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn dentalpha GmbH auf ein Schreiben oder eine eMail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von dentalpha GmbH

(1) dentalpha GmbH erbringt für Zahnärzte und Kieferorthopäden individuelle und standardisierte Coaching- und Beratungsdienstleistungen im Bereich der betrieblichen Praxisoptimierung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet dentalpha GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2) dentalpha GmbH ist berechtigt, die dem Kunden geschuldeten Leistungen ausschließlich onlinebasiert zu erbringen (z.B. mittels Chat-Client, Videoplattformen).

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von dentalpha GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch dentalpha GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von dentalpha GmbH unberührt.

(4) In Bezug auf die von dentalpha GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht dentalpha GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(5) dentalpha GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen, Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(6) Der Kunde hat zu gewährleisten, dass die für die Coaching- und Beratungsdienstleistungen von dentalpha GmbH notwendigen technischen Voraussetzungen (hinreichende Internetverbindung, kamera- und audiofähiger Computer, Chat-Client, etc.) auf Seiten des Kunden stets vorliegen.

(7) Sofern sogenannte Live-Video-Calls Gegenstand der Leistungserbringung durch dentalpha GmbH sind, hat der Kunde die Teilnahme daran sicherzustellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Verlegung einmal gebuchter / bestätigter Termine, es sei die Hinderungsgründe stammen aus der Sphäre von dentalpha GmbH.

(8) dentalpha GmbH schuldet nicht die Umsetzung und / oder Implementierung bestimmter innerbetrieblicher Optimierungsmaßnahmen innerhalb der Praxis des Kunden.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen dentalpha GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von dentalpha GmbH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von dentalpha GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von dentalpha GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, gegebenenfalls unter der Zuhilfenahme von Zahlungsdienstleistern. Die Vergütung der Dienste von dentalpha GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von dentalpha GmbH ist anders lautend. Eine dentalpha GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde dentalpha GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Eine schriftliche Vorlage stellt dentalpha GmbH auf Anfrage zur Verfügung.

(4) dentalpha GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an dentalpha GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch dentalpha GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei dentalpha GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei dentalpha GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält dentalpha GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dentalpha GmbH in Verzug, ist dentalpha GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. dentalpha GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 7 Erfüllung

(1) dentalpha GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. dentalpha GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass dentalpha GmbH bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird dentalpha GmbH innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist dentalpha GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von dentalpha GmbH unberührt.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme, virtuelles Hausrecht

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber dentalpha GmbH zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und / oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2) Bei Teilnahme an Gruppen, Foren und anderweitigen onlinebasierten Leistungen (z.B. Videocalls) von dentalpha GmbH hat der Kunde die Teilnahme daran durch angemessenes Verhalten zu fördern. Nach einmaliger Ermahnung ist dentalpha GmbH anderenfalls berechtigt, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von der Teilnahme auszuschließen. Der Vergütungsanspruch von dentalpha GmbH bleibt in diesen Fällen unberührt.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von dentalpha GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse für die Dauer der Vertragslaufzeit. Leistungs- und Arbeitsergebnisse, im Sinne des zu Grunde liegenden Vertrags, sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von dentalpha GmbH für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die dentalpha GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an dentalpha GmbH über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 10 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der dentalpha GmbH anderweitig eingeräumt.

§ 11 Haftung

(1) dentalpha GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet dentalpha GmbH nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet dentalpha GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von dentalpha GmbH maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von dentalpha GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von dentalpha GmbH (derzeit Stuttgart)

AGB Stand: 15.10.2020 © dentalpha GmbH | Vervielfältigung verboten